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Gasservice / Gasprüfung

Prüfung von Flüssiggasanlagen an Wohnwagen und Wohnmobilen
nach G 607

Als Sachkundiger kann ich für Sie folgende Prüfungen vornehmen:

  • Gasprüfung nach G 607 an Campingfahrzeugen und Wohnanhängern.
  • Gasprüfung an gewerblichen Anlagen (BGV D 34 / ZH-1-56 (VBG21)

 

Prüfung von Flüssiggasanlagen:

  • Der Halter eines Wohnwagens oder Wohnmobils unterliegt der in zweijährigen Turnus wiederkehrenden Pflicht zur Prüfung der Gasanlage.
  • Hierzu gibt es Vorschriften und Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Flüssiggasanlage funktionstüchtig ist und kein Sicherheitsrisiko besteht. Die genauen Auflagen des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVGW) sind festgelegt im Arbeitsblatt G 607 Technische Regeln "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
  • Die Prüfung wird durch einen Sachkundigen vorgenommen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen. Eine Dichtprüfung, eine Brennprobe der Geräte und eine Funktionsprüfung der Absperr- und Regeleinrichtung sind Teil der Prüfung.

 

Austausch von Aluminiumabgasrohren

Der DVGW-Arbeitskreis "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten" hat bereits 1996 folgendes beschlossen:
In Anlehnung an § 22 a StVZO müssen Aluminiumabgasrohre die älter als 10 Jahre sind, gegen Abgasrohre nach dem Stand der Technik ausgewechselt werden, da aufgrund von AlterungseffektenAbgasrohre aus Aluminium undicht werden können (z.B. Trumatic-S-Serie). Von der Verpflichtung zum Austausch nicht betroffen sind lediglich solche Abasrohre aus Aluminium, die auf ihrer gesamten Länge vollständig von Verbrennungsluftzuführungen umschlossen sind (z.B. Trumatic-E- und -C-Serie).
Das Aluminiumrohr in Wohnwagen und Wohnmobilen ist spätestens bei der nächsten Prüfung der Flüssiggasanlage gegen ein für den jeweiligen Heizungstyp zugelassenes Edelstahlrohr auszutauschen. Erst nach dem Austausch darf bestätigt werden, dass sich die Anlage nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 in einwandfreiem Zustand befindet und die Prüfplakette vergeben werden.